Die Mehrheit der Begleitgruppe hat im Sommer/Herbst 2016 im Rahmen einer externen Moderation die entstanden Konfliktlinien das bisherige Rollenverständnis und die bis dahin geltende Struktur der regionalen Begleitgruppenarbeit hinterfragt, nachdem es zu anhaltenden internen Konflikten gekommen war, die zum Aussetzen des Begleitprozesses führten. Dies mündete in einer intensiven Diskussion über die Anpassung des Begleitprozesses.
Die hauptamtlichen Verwaltungsbeamten (HVB) der beteiligten Kommunen erklärten, in ihrer Rolle als direkt gewählte Repräsentant*innen die Verantwortung übernehmen zu wollen und haben gemeinsam mit der Prozessbegleitung von KOMPASS Beratung und mensch und region einen Vorschlag erarbeitet, der das weitere Vorgehen des Diskursforums Asse-2-Begleitgruppe im Rahmen des Begleitprozesses problemlösungsorientiert strukturiert. In dieses Strukturmodell sind einzelne Aspekte der Endlagerkommission für Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Ergebnisse der wissenschaftlichen Beteiligungsforschung eingeflossen.
Der Strukturvorschlag und ein Kommentar vom August 2017 sind hier nachzulesen:
HVB-Modell: Finale Darstellung Prozessstrukturvorschlag
HVB-Modell: Kommentar zur finalen Darstellung Prozessstrukturvorschlag
Die Herausforderungen hatten sich geändert, weitere Akteur*innen sollten einbezogen werden, die Kriterien Betroffenheit und Gemeinwohlbezug galt es neu zu definieren. Dieser Verantwortung war Rechnung zu tragen, damit der Begleitprozess in seiner Neustrukturierung weiterhin hohe Legitimität durch umfassende Beteiligung für sich reklamieren kann.
Kernstück der veränderten Struktur sind zwei miteinander verschränkte, aber zunächst getrennt diskutierende Vertretungen, wobei die kommunalen Akteur*innen in der Kommunalen Vertretung (KV) und die zivilgesellschaftlichen Akteur*innen in der Zivilgesellschaftlichen Vertretung (ZGV) organisiert und repräsentiert sind.
Eine Zentrale Schnittstelle (ZS), die sich aus drei Vertreter*innen der KV und drei Vertreter*innen der ZGV zusammensetzt, berät die Ergebnisse der Diskurse in den einzelnen Vertretungen der KV und ZGV, verknüpft die Sichtweisen, bereitet weiterführende Absprachen und Entscheidungen vor und informiert die jeweiligen Vertretungen in einem Rückkopplungsprozess über einzelne, für das weitere Verfahren relevante Gesichtspunkte.
Ein durch eine/n externen Dienstleister*in betriebenes Koordinationsbüro übernimmt vielfältige Aufgaben und ist organisatorische Schnittstelle für die A2B, die KV, die ZGV, die AGO und den/ die Partizipationsbeauftragte(n). Es übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation nach außen und ist zudem Anlaufstelle für Bürger*innenanfragen.
Die Arbeitsgruppe Optionen Rückholung (AGO) arbeitet als Gruppe von Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Fachrichtungen allen Bausteinen des Diskursforums bei Bedarf zu und speist wissenschaftliche Fakten und Informationen ein. Die Anfrage nach wissenschaftlicher Expertise erfolgt über das Koordinationsbüro. Gleichzeitig gilt für die AGO ein Selbstbefassungsrecht, um zeitnah ihr vorhandenes Wissen in den Diskussionsprozess einzubringen. Die AGO trifft sich in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit der KV und der ZGV, um sich abzustimmen. Organisation, Verantwortung, Finanzierung und Aufsicht liegen beim BMUV und KIT.
Die/der Partizipationsbeauftragte/r wird gehört, wenn es strukturelle oder inhaltliche Störungen des Begleitprozesses gibt. Sie/er kann selbstständig um Gehör bitten, wenn sich der Bedarf dafür abzeichnet und/oder es bspw. zu Schwierigkeiten oder Streitigkeiten kommt. Die/der Partizipationsbeauftragte berät die Vertretungen (KV und ZGV) und die zentrale Schnittstelle (ZS) der A2B.
Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.
In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.
Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.