Pressebericht zur A2B-Sitzung vom 15. Februar 2013
Die Asse-2-Begleitgruppe (A2B) will die Lex Asse, um die Rückholung des Atommülls aus dem Schacht Asse II zu beschleunigen. Dazu begrüßt die A2B ausdrücklich das gemeinsame Vorgehen der Bundestagsfraktionen. Das unterstrich die Gruppe in ihrer Sitzung am Freitag.
Bei der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages zur Lex Asse, am 20. Februar in Berlin, werden Udo Dettmann (für den Asse-2-Koordinationskreis), Hartmut Gaßner (als beratender Rechtsanwalt der A2B) und Claus-Jürgen Schillmann (als Bau- und Umweltdezernent des Landkreises und stellvertretender Vorsitzender der A2B) die Interessen der Region vertreten.
Die Asse-2-Begleitgruppe wird bei der Anhörung anregen, folgende Punkte im Entwurf der Lex Asse zu ergänzen:
- Die Rückholung wird das Ziel der Lex Asse, zusätzlich zur Stilllegung. In diesem Zusammenhang wird der Begriff „vorzugsweise“ gestrichen.
- Das Wort „unterbrechen“ ersetzt das Wort „abbrechen“, da erst am Ende des Abwägungsprozesses über Fortführung oder Abbruch der Rückholung entschieden werden kann.
- Der Bundestag hat über die Unterbrechung der Rückholung zu entscheiden.
- Der Begriff „Machbarkeit“ ist zu ersetzen durch „technische Klärung des Rückholungsverfahrens“, da die Machbarkeit nicht infrage steht.
- Alle beteiligten Behörden haben im Rahmen dieses Gesetzes alles zu tun was geeignet ist, den Prozess der Rückholung zu fördern. Außerdem sollen die Behörden einschließlich der Ministerien die Begleitgruppe unverzüglich und laufend informieren.
Die Asse-2-Begleitgruppe stellt außerdem klar, dass die Rückholung keiner zusätzlichen Rechtfertigung nach dem Atomrecht bedarf.
In diesen Forderungen stimmt die A2B mit dem Asse-2-Koordinationskreis überein, der seine Änderungswünsche ausführlich in seiner Pressemitteilung beschreibt. Diese lesen Sie hier: