Zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Rückholung und der Stilllegung
Claus-Jürgen Schillmann, Stellvertretender Vorsitzender der Asse-2-Begleitgruppe hat eine Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz u. Reaktorsicherheit am 20. Februar in Berlin veröffentlicht.
Den vollständigen Wortlaut lesen Sie hier:
Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II (BT-Drs. 17/11822)
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 20.02.2013
Stellungnahme
LBD Claus-Jürgen Schillmann (Landkreis Wolfenbüttel)
Stellvertretender Vorsitzender der Asse II Begleitgruppe
Der Landkreis Wolfenbüttel und die Asse II Begleitgruppe begrüßen, dass es ein Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II geben soll.
Gleichwohl ist es vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Vergangenheit und des sehr mäßigen Umsetzungstempos in jüngster Zeit aus Sicht der Asse II Begleitgruppe notwendig, die möglichen Ursachen dafür näher zu analysieren und entsprechende Konsequenzen daraus zu ziehen.
Ausgangssituation/Rückholung
Die Einlagerung der Abfälle im Bergwerk Asse II widerspricht im jetzigen Zustand den Anforderungen an ein Endlager. Es bedarf einer unverzüglichen Sanierung, um Schäden für Menschen und Umwelt zu vermeiden.
Dazu wurden 3 grundsätzliche Sanierungsansätze betrachtet (Optionenvergleich).
- Umlagerung vor Ort
- Endlagerung vor Ort
- Die Rückholung
Die ersten beiden Varianten haben neben den im Optionenvergleich herausgearbeiteten Vorteilen einen entscheidenden Nachteil (KO-Kriterium): Eine Langzeitsicherheit ist unmöglich geschweige denn ein entsprechender Nachweis.
Der Grund dafür sind die ständig stattfindenden Verformungen des Salzes, die zu nicht prognostizierbaren und mathematisch-physikalisch nicht seriös eingrenzbaren Rissbildungen im umgebenden Festgestein führen. Kleine Wasserzuflüsse bzw. im Endzustand -abflüsse können sich durch die Veränderung der Rissbreiten um mehr als eine 10er Potenz verändern. Hinzu kommen unkalkulierbare chemisch-toxische Umsetzungsprozesse.
Das heißt in der Konsequenz:
Das Rückholen der Abfälle bei Einhaltung der Grenzwerte ist die einzige wirksame Sanierungsmaßnahme
Ziel des Gesetzes muss sein, dass der komplette Müll herauskommt. Allerdings darf der Ansatz nicht lauten:“ Kann ich 100% zurückholen ja oder nein?“ Er muss vielmehr lauten:
„Wie kann ich möglichst schnell, möglichst viel vom Schadstoffpotential bergen und sicher entsorgen?“
Problem: Zeit
Angesichts der Dramatik des Bergwerkes Asse II ist es erstaunlich wie „beliebig“ mit dem Faktor Zeit umgegangen wird.
Nachdem vor wenigen Jahren der Eindruck entstehen konnte, 2014 sei alles zu spät, werden derzeit Zeiträume von 2050 und mehr diskutiert, ohne dass es dazu signifikante neue Erkenntnisgewinne gab:
Der Sachstand lässt sich grob wie folgt zusammenfassen:
- Die Standsicherheit des Grubengebäudes ist längerfristig gewährleistet
- Die Entwicklung der Lösungszutritte ist nur begrenzt prognostizierbar
Je länger der Zeitraum desto größer das Risiko!
Folge: Kein oder zögerliches Handeln ist eine Entscheidung gegen die einzig mögliche Sanierungsvariante!
Problem: Umsetzung
Nicht nur die anfangs beschriebene inakzeptable Entschleunigung des Sanierungsprozesses sondern auch Aussagen von führenden Projektverant-wortlichen, dass sich nach der Verabschiedung der „Lex Asse“ quasi nichts verändern wird, werfen die Frage auf, welche Erwartungen die Betroffenen an die Gesetzesnovellierung haben und inwieweit ihnen im vorliegenden Entwurf Rechnung getragen wird.
„handwerkliche“ Rahmenbedingungen:
Der vorliegende Entwurf erweitert und ergänzt in sehr flexibler Art und Weise den rechtlichen „Instrumentenkasten“ und findet demzufolge die breite Zustimmung der Asse II Begleitgruppe.
Wille des Gesetzgebers:
Die bisherige Vorgehensweise ist gekennzeichnet durch ein problemorientiertes Schaffen von ständig neuen „Flaschenhälsen“, die den Prozess bis an die Grenze der Unerträglichkeit verzögern. Als vermeintlicher Grund werden häufig das Atomrecht und der Strahlenschutz vorgeschoben. Die Trägheit ist aber für den gesamten Prozess kennzeichnend einschließlich des Vergabe-, Umweltrechts u.ä. Es ist zu befürchten, dass unter Vorgabe vermeintlicher Zwänge die Entschleunigungstendenzen sich fortsetzen, wenn es vom Gesetzgeber kein klares Signal in Richtung Beschleunigung und Rückholung gibt. Die „Lex Asse“ muss deshalb alle vertretbaren Möglichkeiten ausschöpfen um den Rückholungsprozess zu beschleunigen.
Notwendig ist ein lösungsorientiertes Vorgehen. Nur so sind die Umweltschutzziele zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund hat der Asse II Koordinationskreis einige Änderungsvorschläge für mehr Klarheit und Deutlichkeit der angestrebten Ziele erarbeitet und das Büro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. hat diese bewertet. (Siehe Anlage).
Die Asse II Begleitgruppe schließt sich den Ausführungen inhaltlich voll an und bittet den Umweltausschuss um wohlwollende Würdigung der Vorschläge.