Rückholung und Zwischenlagersuche
Wolfenbüttel. Die Planung der Rückholung des Atommülls ist nach Meinung der Asse-2-Begleitgruppe aktuell einer der zentralen Punkte der Asse-2-Problematik. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird die DMT GmbH als Fremdfirma mit der Planung der Rückholung beauftragen.
Bei einem Fachgespräch zwischen den beteiligten Gruppen und Firmen hatte das BfS angeboten, vor der Auftragsvergabe an das DMT die zugehörige Leistungsbeschreibung zur Überprüfung an die A2B weiterzureichen.
In ihrer jüngsten Sitzung diskutierten die stimmberechtigten Mitglieder der A2B die Leistungsbeschreibung und kamen zu folgenden Änderungswünschen.
- Die Leistungsbeschreibung muss die mittelradioaktiven Abfälle (MAW) und schwachradioaktiven Abfälle (LAW) einbeziehen.
- Die Leistungsbeschreibung soll keine Konzeptskizze sein, sondern bereits Vorentwurfsniveau haben.
- Die Beschreibung soll mehrere Varianten der Rückholung, konkret der Öffnung der Kammern von unterschiedlichen Tiefenniveaus, gleichberechtigt berücksichtigen.
- Sämtliche Formulierungen, die sich auf eine mögliche Rückholung frühestens 2030 oder nach ähnlichen Zeiträumen beziehen, sind zu streichen. Ziel muss die Rückholung in deutlich kürzeren Zeiträumen sein.
- Notfallmaßnahmen dürfen nicht vorbestimmt sein, sondern sind in der Wechselwirkung mit der Rückholung zu betrachten.
- Die Drainage der Einlagerungskammern muss bei der Rückholungsplanung berücksichtigt werden.
Das konkrete Planungskonzept für die Rückholung des Atommülls soll in etwa sechs Monaten (Herbst) vorliegen und wird dann von der A2B in Augenschein genommen.
Auch die Experten der „Arbeitsgruppe Optionen Rückholung“ (AGO) beschäftigen sich in ihrer nächsten Sitzung (27. Mai 2013) mit der Leistungsbeschreibung. Die Asse-2-Begleitgruppe wird das Ergebnis der ihr zuarbeitenden Experten in ihre weiteren Überlegungen einbeziehen und die Änderungswünsche gegebenenfalls ergänzen.
Auch wenn das Bundesamt für Strahlenschutz angibt, die geplanten Verfüllmaßnahmen stünden der Rückholung des Atommülls nicht entgegen, fordert die A2B:
Bis das Rückholungskonzept steht, sollen keine Strecken vor den Kammern auf der 750-Meter-Sohle der Schachtanlage verfüllt werden.
Bei der Planung der Zwischenlagersuche hat sich das BfS entschlossen, die Änderungen der A2B nicht zu übernehmen. Die A2B hatte angeregt, bundesweit nach möglichen Standorten für ein Zwischenlager zu suchen. Stattdessen wird das BfS zunächst vor Ort, in unmittelbarer Nähe zum Betriebsgelände der Asse II, nach einem Standort für das Zwischenlager des Atommülls suchen. Als Begründung nannte das BfS die Strahlenschutzverordnung, die Transporte über öffentliche Straßen erschwere. Ein innerbetrieblicher Anschluss des Zwischenlagers an das bestehende Betriebsgelände sei daher vorzuziehen. „Es wird deutschlandweit sehr viele geeignete Standorte für Zwischenlager geben. Aber keine der Gemeinden wird das Zwischenlager zulassen“, sagte Frau Nöthel, Vizepräsidentin des BfS, bei der Sitzung der Asse-2-Begleitgruppe. Die Forderung der A2B bleibt dagegen unverändert. Es muss bundesweit nach einem Zwischenlager gesucht werden, ohne jedoch die Region von vornherein auszuschließen.