A2B bittet BfS um Aufklärung

Rückholplanung

Claus-Jürgen Schillmann bittet Wolfram König, Präsindet des Bundesamtes für Strahlenschutz, in einem Schreiben um Aufklärung bezüglich des Auftrages für die Rückholungsplanung.

Hier lesen Sie die Anfrage im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr König,

im Zuge der Umsetzung der „Lex Asse“ ist mit Ihrem Hause im April die zügige Umsetzung der Rückholungsplanung verabredet worden mit einer detaillierten Abstimmung des Aufgabenumfangs. Der Auftrag für die LAW-Abfälle sollte sofort, der für die MAW-Abfälle unverzüglich danach erteilt werden. Als Fertigstellungstermin wurde der September 2013,  spätestens Oktober 2013 festgelegt. Bis zur Fertigstellung des Rückholungsplanung sollte es keine weitere Verfüllungen in den Zugangsbereichen zu den Einlagerungskammern auf der 750m – Sohle geben.

Am 7.8.2013 haben die Mitglieder der Asse 2 Begleitgruppe erfahren, dass in der 31.KW lediglich ein Teilauftrag zur Frage der Zugangsmöglichkeiten zu den Kammern erteilt worden ist. Für die Rückholungsplanungen solle ein Bieterverfahren durchgeführt werden.

Der heutigen Presse habe ich entnommen, dass die Asse 2 Begleitgruppe von Ihren verantwortlichen Projektleitern offensichtlich falsch informiert wurde und der Auftrag für die Rückholungsplanung bereits erteilt wurde.

Wegen der besonderen Brisanz bitte ich Sie um umgehende Aufklärung und die Übersendung des unterschriebenen Vertragswerkes. Darüber hinaus erwarten wir eine Erklärung, warum wir  von Ihrer Projektleitung falsch informiert wurden und welche Schlüsse aus diesem Vorgang zu ziehen sind.

Darüber hinaus bitte ich um eine nachvollziehbare Darlegung ,warum  vor der Fertigstellung der Rückholungsplanung die geplanten Verfüllungen auf der 750m – Sohle zwingend erforderlich sind.

Eine Kopie erhalten Frau Heinen-Esser und Frau Kottwitz.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

C.J. Schillmann

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Herzlich Willkommen auf der Webseite der ehemaligen A2B-Begleitgruppe.

Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.