Zwischenlager
Beim Verfahren der Standortauswahl für ein Zwischenlager für den Asse-Atommüll besteht Uneinigkeit zwischen dem Betreiber, dem Bundesamt für Strahlenschutz, und der Asse-2-Begleitgruppe, die die Bevölkerung an der Asse vertritt. Das wurde auf der jüngsten Begleitgruppensitzung in Schöppenstedt deutlich. Während das BfS zurzeit nur einen Standort in der Nähe des Schachtgeländes sucht, fordert die A2B eine transparente und faire Auswahl, die Standort-Alternativen mit einbezieht.
So forderte beispielsweise A2B-Mitglied Heike Wiegel: „Wir wollen ein faires Standort-Auswahlverfahren. Die A2B erwartet, dass der Auswahlradius jetzt ausgeweitet wird. Dazu müssten mehrere Standorte auch nicht angrenzend zur Schachtanlage zur Auswahl stehen.‟
BfS-Vizepräsidentin Stefanie Nöthel fasste die Vorgehensweise ihrer Behörde bei der Standortsuche zusammen: „Im ersten Schritt findet eine Abwägung statt zwischen Standorten, die ans Betriebsgelände anschließen. Wenn ein geeigneter Ort dabei ist, dann wird das unser Vorschlag für den Zwischenlager-Standort.‟ Nur wenn diese Standorte auszuschließen sind, werde der Such-Radius erweitert. Hauptargument dafür sei, dass so Transporte vermieden werden könnten.
Jürgen Kreusch von der Arbeitsgruppe Option Rückholung betonte, dass der Transport nur ein Kriterium sei, aber für das BfS schwerer zu wiegen scheint. Auch Michel Fuder betonte: „Wir haben den Eindruck, dass Transporte als Kriterium alle anderen Kriterien überstrahlen.‟
Für die A2B-Mitglieder ist der BfS-Weg keine zufriedenstellende Lösung. „Unser Hauptkritikpunkt ist, dass das BfS einen umfangreichen Kriterienkatalog aufgestellt hat, sich aber gleichzeitig bei der Suche auf Orte nur in Asse-Nähe beschränkt und dazu das Argument aufführt, Transporte seien eine zusätzliche Belastung‟, sagte A2B-Mitglied Claus Schröder. „Wir fordern eine transparente Abwägung mit ernsthaften Standort-Alternativen.‟ Diese sollten zumindest als Machbarkeitsstudien in das Verfahren mit aufgenommen werden. Auch Heiko Judith forderte: „Es wäre richtiger, im Vorfeld zu gucken, wo es in der Nähe Gebiete gibt, die schon belastet sind – etwa in ehemaligen Truppenübungsplätze oder in sicheren Bunkeranlagen. So hat man den Eindruck, das Urteil ist schon gefällt. Wir empfehlen, dass das BfS auch andere Standorte mit einbezieht.‟
Das Kriterium „Entfernung zu Wohngebieten“ müsse bei der Standortsuche mehr berücksichtigt werden, forderte Wiegel. Zurzeit scheint dieses Kriterium kaum bis gar nicht berücksichtigt zu werden. Sie wolle eine konkrete Aussage zur Entfernung vom BfS hören. Dazu gab es vom BfS keine Antwort.