Als Provokation bewertet die ASSE 2-Begleitgruppe (A2B) die jüngste Information
der BGE zum Kauf der Grundstücke an der Asse. Darin führt die BGE aus, dass die
anstehenden Baugrunduntersuchungen „aus der Kommunalpolitik und der
Zivilgesellschaft schon seit geraumer Zeit gefordert worden seien“. Landrätin
Christiana Steinbrügge und ZGV-Sprecher Claus Schröder dazu: „Die BGE vermittelt
damit den Eindruck, dass sie auf unsere Forderungen und Wünsche eingeht. Das
Gegenteil ist richtig: Die Problematik mit der noch ungeklärten Frage des sicheren
Baugrunds an der Asse für die geplanten Anlagen war eines von mehreren
Argumenten von uns für einen Vergleich auch mit assefernen Standorten für ein
Zwischenlager. Diese – immer noch aktuelle – Forderung erwähnt die BGE jedoch
mit keinem Wort.“
Zum Hintergrund: Die A2B hatte im Herbst 2020 – als Reaktion auf die
Nichtbeachtung ihrer Forderung – den Begleitprozess ausgesetzt. Daraufhin
vereinbarten BMUV, BGE, NMU und A2B den „Beleuchtungsprozess“, an dessen
Ende im Oktober 2021 der von den vier ausgewählten Expert*innen erstellte
„Beleuchtungsbericht“ stand. Für die A2B und für das NMU war das Ergebnis
eindeutig im Sinne eines erweiterten Standortvergleichs. Umweltminister Lies befand
im November 2021, dass die Region einen Anspruch auf einen Standortvergleich
auch mit assefernen Standorten habe. Von der BGE und vom BMUV liegen bis heute
– trotz mehrfacher Zusagen – noch keine Stellungnahmen zu dem Bericht vor.
A2B stellt Forderungen zum Standortvergleich
Zwischenlagersuche Die Vorsitzende der Asse-2-Begleitgruppe, Christiana Steinbrügge, wendet sich in einem Brief an Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Darin