BGE provoziert Asse-Begleitgruppe

Als Provokation bewertet die ASSE 2-Begleitgruppe (A2B) die jüngste Information
der BGE zum Kauf der Grundstücke an der Asse. Darin führt die BGE aus, dass die
anstehenden Baugrunduntersuchungen „aus der Kommunalpolitik und der
Zivilgesellschaft schon seit geraumer Zeit gefordert worden seien“. Landrätin
Christiana Steinbrügge und ZGV-Sprecher Claus Schröder dazu: „Die BGE vermittelt
damit den Eindruck, dass sie auf unsere Forderungen und Wünsche eingeht. Das
Gegenteil ist richtig: Die Problematik mit der noch ungeklärten Frage des sicheren
Baugrunds an der Asse für die geplanten Anlagen war eines von mehreren
Argumenten von uns für einen Vergleich auch mit assefernen Standorten für ein
Zwischenlager. Diese – immer noch aktuelle – Forderung erwähnt die BGE jedoch
mit keinem Wort.“
Zum Hintergrund: Die A2B hatte im Herbst 2020 – als Reaktion auf die
Nichtbeachtung ihrer Forderung – den Begleitprozess ausgesetzt. Daraufhin
vereinbarten BMUV, BGE, NMU und A2B den „Beleuchtungsprozess“, an dessen
Ende im Oktober 2021 der von den vier ausgewählten Expert*innen erstellte
„Beleuchtungsbericht“ stand. Für die A2B und für das NMU war das Ergebnis
eindeutig im Sinne eines erweiterten Standortvergleichs. Umweltminister Lies befand
im November 2021, dass die Region einen Anspruch auf einen Standortvergleich
auch mit assefernen Standorten habe. Von der BGE und vom BMUV liegen bis heute
– trotz mehrfacher Zusagen – noch keine Stellungnahmen zu dem Bericht vor.

Weitere Beiträge der A2B

A2B stellt Forderungen zum Standortvergleich

Zwischenlagersuche Die Vorsitzende der Asse-2-Begleitgruppe, Christiana Steinbrügge, wendet sich in einem Brief an Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Darin

Herzlich Willkommen auf der Webseite der ehemaligen A2B-Begleitgruppe.

Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.