A2B lädt Bundesumweltministerin ein
Landrätin Christiana Steinbrügge als Sprecherin der Asse 2-Begleitgruppe (A2B) hat die neue Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks zur nächsten Sitzung der Gruppe am 7. März nach Wolfenbüttel eingeladen. Damit wolle die A2B den konstruktiven und vertrauensvollen Dialog zum Ministerium fortsetzen, heißt es in der Einladung.
Zudem regte die Landrätin ein Treffen in Berlin an, an dem auch die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Salzgitter/Wolfenbüttel und der Fachdezernent Umwelt aus der Kreisverwaltung teilnehmen sollten. “Dabei würden wir Ihnen gern die Positionen der Asse 2-Begleitgruppe im Stilllegungsprozess der Schachtanlage darstellen”, so Steinbrügge weiter.
In der Einladung geht die Landrätin auch auf Kritik ein, die in der jüngsten A2B-Sitzung am Bundesamt für Strahlenschutz (Salzgitter) laut geworden war. Das BfS hatte in einem Brief an die Umweltministerin angekündigt, für den Standort eines Zwischenlagers zunächst die unmittelbare Nähe des Schachtes prüfen zu wollen. Erst bei Nicht-Eignung der Asse seien alternative Standorte in den Fokus zu nehmen.
Die A2B sprach sich in aller Deutlichkeit gegen eine solche Vorfestlegung aus. Asse-Samtgemeindebürgermeisterin Regina Bollmeier erklärte: “Es geht nicht darum, das Zwischenlager auf Teufel komm raus nicht in die Asse zu bekommen. Sondern es geht darum, im Vergleich mit anderen Standorten eine faire Auswahl zu treffen.”
Christiana Steinbrügge stellt im Brief an die Ministerin klar, dass die Begleitgruppe durchaus die Errichtung eines Pufferlagers, einer Konditionierungsanlage und eines Transportbereitstellungslagers in unmittelbarer Nähe des Asse-Bergwerks akzeptiert. Die Suche nach einem Zwischenlager müsse jedoch transparent und nachvollziehbar nach den bereits festgelegten Kriterien verlaufen.
Mehrere ernsthafte Alternativen, die nicht nur standortnah sind, müssten parallel geprüft werden. “Das Minimierungsgebot nach § 6 der Strahlenschutzverordnung ist für alle Maßnahmen im Rahmen der Rückholung anzuwenden”, schreibt die Landrätin. “Die stimmberechtigten Mitglieder der A2B sehen in der Art und Weise, wie das Minimierungsgebot vom BfS nur auf Transportrisiken bezogen wird, eine unzulässige Einschränkung, die alternative Standortüberlegungen von vornherein ausschließen soll.”
Das Transportrisiko dürfe nicht dazu benutzt werden, um mit diesem Argument auf das Auswahlverfahren verzichten zu können. “Für die Ermittlung des Transportrisikos sind alle in Frage kommenden Verkehrsmittel zu vergleichen, zum Beispiel auch die Bahn.”
Und das Minimierungsgebot sei auch in Bezug auf Auswirkungen möglicher Störfälle zu berücksichtigen, denn die Auswirkungen könnten von der konkreten Umgebung des Standortes abhängig sein. “Das BfS muss letztendlich nachvollziehbar nachweisen”, so Landrätin Steinbrügge in ihrer Einladung abschließend, “warum der ausgewählte Standort unter Berücksichtigung aller aufgestellten Kriterien der Beste und Sicherste ist.”