Eines der obersten Gebote im Umgang mit Atommüll ist von jeher, ihn so trocken wie irgend möglich zu halten. Dies gilt im Fall der Asse in besonderem Maße, denn die genaue Zusammensetzung der Abfälle ist nicht mehr zu ermitteln. Es besteht die Gefahr unkalkulierbarer chemisch-giftiger Reaktionen, z. B. die Bildung von Gasen. Sollte es dazu in größerem Umfang kommen – und dies droht insbesondere bei nassen Abfällen –, könnte die Rückholung der Abfälle unmöglich werden.
Die Tatsache, dass sich nahe von Einlagerungskammern pro Tag ca. 20 l radioaktive Lösungen sammeln, deutet darauf hin, dass es auch in den Einlagerungskammern teilweise nass ist. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) geht davon aus, dass der Laugenpegel in Einlagerungskammern teilweise nur wenige Zentimeter unterhalb der Abfallgebinde steht.
Zwischen der BGE und der Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung (AGO) besteht Einigkeit im Ziel, die Abfallgebinde keinesfalls noch mehr Feuchtigkeit auszusetzen. Allerdings bestehen in der Abwägung zwischen verschiedenen Zielen erhebliche Unterschiede: Während die BGE mit dem Ziel der Stabilisierung und Notfallvorsorge stärker auf die Verfüllung auch von Zugängen zu den Einlagerungskammern mit einem Abpumpen der Laugen über größere Entfernungen setzt, räumt die AGO einer Zugänglichkeit der Laugensümpfe und dadurch dauerhaft sicheren Drainage einen größeren Stellenwert ein.
Die Asse-2-Begleitgruppe(A2B) drängt darauf, dass die BGE mit der AGO in einen fachlichen Diskurs eintritt, um deren Bedenken und Vorschläge sachlich zu erörtern. Nur ein solcher Diskurs mit nachvollziehbaren Abwägungsergebnissen kann angesichts der Zielkonflikte zu akzeptablen Entscheidungen der BGE führen, betont die A2B in einer Stellungnahme an den Umweltausschuss des Bundestages. Leider ist der bis heute nicht ausreichende fachliche Diskurs eines der Hauptprobleme des Begleitprozesses.
Wer in das Bergwerk Asse II einfährt, wird sehr schnell auf etwas Unvorstellbares hingewiesen: Der „Tagesschacht 2“ hat einem Schachtdurchmesser von lediglich zwischen 4,25 m und 6,50 m. Dennoch: In dem beengten Förderkorb, der auch die Besucher in die Tiefe bringt, werden sämtliche Gegenstände und Personen befördert, also auch die im Bergwerk arbeitenden Menschen, die in Einzelteile zerlegte Fahrzeuge und sonstige Maschinen. Ein weiterer Schacht, der „Tagesschacht 4“, mit einem lichten Durchmesser von – an der schmalsten Stelle – 1,5 m, dient ausschließlich der Hilfsseilfahrt.
Dass diese Situation zu Beschränkungen führt und manche Parallelarbeiten unmöglich macht, liegt auf der Hand. Deswegen ist allen Beteiligten seit Langem klar, dass es für das Bergwerk eine zusätzliche Erreichbarkeit geben muss: den „Schacht 5“.
Der neu zu errichtende Schacht 5 soll insbesondere dazu dienen, den geborgenen Atommüll über ein eigenes Wegesystem wieder ans Tageslicht zu transportieren. Dies soll ermöglichen, dass so selten und so kurz wie möglich Menschen in direkte Nähe oder gar in Kontakt zu radioaktiven Stoffen kommen. Aber auch eine verbesserte Belüftung („Bewetterung“) ist nötig.
Wenige hundert Meter vom Schacht 2 entfernt wurde eine Erkundungsbohrung „Remlingen 15“ durchgeführt. Die anschließende Auswertung ergab, dass die Herstellung eines Schachts an diesem Standort technisch machbar, die Lage am gewählten Standort jedoch hinsichtlich der vorgefundenen abweichenden geologischen Situation weiter zu untersuchen sei.
Vom Schacht 5 aus sollen später durch zwei horizontale Wege („Strecken“) auf verschiedenen Niveaus Verbindungen zum bestehenden Grubengebäude hergestellt und neue Infrastrukturräume geschaffen werden.
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Jede Form einer kontrollierten Lagerung außerhalb des Bergwerks ist sicherer als eine langsame Ausbreitung der Radioaktivität aus dem Bergwerk in die Umwelt. Trotzdem ist die Frage, was mit dem geborgenen Atommüll geschehen soll, eine komplexe Frage und noch ungeklärt.
Unstrittig ist für die A2B die Notwendigkeit, den geborgenen Atommüll direkt vor Ort, also nahe des Schachtes, zu behandeln und damit lagerfähig zu machen. Dazu wird eine „Konditionierungsanlage“ benötigt, in welcher der Müll u.a. getrocknet und neu verpackt wird. Um die Bergung so zügig wie möglich gestalten zu können, muss zudem ein möglicher Stau bis zur Konditionierung vermieden werden. Deshalb ist zusätzlich ein Pufferlager vonnöten. Für diese beiden Funktionen rechnet die BGE mit einer Halle der Größe mehrerer Fußballfelder.
Für die Suche nach einem Zwischenlager gab es die Zusage von BMU/BfS für einen Standortvergleich von assenahen und assefernen Standorten anhand eines gemeinsam aufgestellten Kriterienkatalogs. Die BGE hat bei ihrem Vergleich zwar den Kriterienkatalog angewandt, ihn aber nur auf 5 assenahe Standorte bezogen. Asseferne Standorte sollten erst einbezogen werden, wenn sich alle 5 untersuchten Standorte als nicht geeignet erwiesen hätten.
Nachdem Staatssekretär Flasbarth im Juli 2020 den assenahen Standort für das Zwischenlager öffentlich als endgültig bezeichnet hatte, ging ein Aufschrei durch die Region. Die A2B setzte nach erfolglosen Bemühungen für eine Korrektur dieser Entscheidung im Oktober 2020 den Begleitprozess aus. Damit traf die A2B beim BMU offenbar einen wunden Punkt: Im Februar 2021 gab es eine Vereinbarung zwischen BMU, NMU und A2B vier Expert*innen zu beauftragen, den von der BGE durchgeführten Standortvergleich anhand von 8 von der A2B formulierten Fragen zu überprüfen (sog. „Beleuchtungsprozess“)
Die vier Expert*innen kamen im Oktober 2021 in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass der Vergleich zahlreiche Mängel aufweist und insbesondere die Zusage nach einem Vergleich mit assefernen Standorten hätte eingelöst werden müssen. Bei einem nachzuholenden Vergleich müsste u.a. auch geprüft werden, welche Wechselwirkungen bei Störfällen zwischen den verschiedenen jeweils benachbarten Anlagen auftreten können (bei dem assenahen Standort z.B. zwischen Konditionierungsanlage und Zwischenlager). Aktuell steht eine Vorgabe des BMU aus, dass die BGE einen derartigen erweiterten Standortvergleich durchführen muss. Niedersachsens Umweltminister Lies hat sich klar dafür ausgesprochen.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass das Bergwerk Asse II alles andere als stabil und trocken ist. Es besteht zwar nicht die Gefahr, dass das Bergwerk in sich zusammenstürzt, aber durch den Druck des Deckgebirges werden die Hohlräume zusammengedrückt; es entstehen Verformungen und Risse. Diese können neue Zutrittsstellen für Wasser zur Folge haben, welches auf seinem Fließweg Salz löst und so zur „Lauge“ wird.
Bereits heute werden an verschiedenen Stellen im Bergwerk kontinuierlich Laugen aufgefangen und entsorgt:
Die genannten Mengen schwanken gelegentlich in bislang unbedenklichen Maßen und sind über längere Zeit betrachtet seit Jahren vergleichsweise konstant.
Für den Fall, dass die eintretenden Laugenmengen nicht mehr zu bewältigen sind („auslegungsüberschreitendes Ereignis“), muss das BfS Vorsorge treffen. Dies geschieht auf zweierlei Weise:
Der Notfallplan die BGE wird von vielen Anwohnern der Asse kritisch gesehen, auch weil er den Vorhaben des ehemaligen Betreibers sehr ähnelt. Allerdings ist bislang noch kein grundsätzlich alternatives Konzept entwickelt worden. Unter dem Motto „Pumpen statt Fluten“ stehen Forderungen im Raum, durch technische Vorkehrungen die zu bewältigende Zutrittsmenge deutlich zu erhöhen.
Das Thema der Notfallplanung steht in engem Zusammenhang zur Drainage.
Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.
In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.
Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.