Stand: 25.11.2021
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.asse-2-begleitgruppe.de/
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) nicht vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Nicht erfüllt sind 2 Prüfschritte:
Bewegte Inhalte abschaltbar: Medien auf der Startseite (Bildslider oder Startvideo) lassen sich nicht vom Besuchenden anhalten
Korrekte Syntax: Elementor Plugin setzt migration_allowed=“1″ migrated=“0″ Attribute innerhalb des Nav-Elements voreingestellt. Dies ist laut w3c Standard nicht erlaubt.
Teilweise erfüllt sind 2 Prüfschritte:
Kontraste von Texten ausreichend: Gelbe Texte mit weißem Hintergrund und gelbe Buttons mit weißer Schrift bieten keinen ausreichenden Kontrast
Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend: Gelbe Icons mit weißem Hintergrund und gelbe Buttons mit weißen Icons bieten nicht genug Kontrast
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 – Unverhältnismäßige Belastung: Die betroffene Stelle hat bereits während der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung die barrierefreie Gestaltung berücksichtigt. Aufgrund der Menge der Ressourcen der betroffenen Stelle können die oben genannten Inhalte, die bisher nicht, oder nur teilweise erfüllt sind, nicht unmittelbar kosteneffizient umgesetzt werden. Die betroffene Stelle bietet betroffenen Personen, die durch die noch nicht barrierefreien oder teilweise barrierefreien Prüfschritte eingeschränkt werden, direkten Kontakt mit der betroffenen Stelle aufzunehmen unter der unten angegebenen Adresse (Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 26.11.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung nach den Vorgaben des BITV bei der 37 Prüfschritte erfüllt, 6 Prüfschritte eher erfüllt, 2 Prüfschritte teilweise erfüllt, 2 Prüfschritte nicht erfüllt und 45 Prüfschritte nicht anwendbar waren.
Feedback und Kontaktangaben:
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Samtgemeinde Elm-Asse
Markt 3
38170 Schöppentstedt
Deutschland
Telefon: 05332 938 0
E-Mail: rathaus@elm-asse.de
Web: https://www.asse-2-begleitgruppe.de/kontakt/
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Herr Neumann
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
– Telefon: 0511/120-4010
– E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Datum der Veröffentlichung: 26.11.2021
Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.
In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.
Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.