Sachstand nach der politischen Gesprächsrunde am 8. November 2021

Nach der politischen Gesprächsrunde (NMU, BMU, BGE, A2B) am 8. November 2021 sind zunächst folgende Ergebnisse festzuhalten:

  1. Der Beleuchtungsbericht analysiert, dass das von der BGE durchgeführte Standortauswahlverfahren insgesamt nicht sachgerecht ist und zahlreiche Inkonsistenzen und Fehlstellen enthält. Da begründete Zweifel bestehen, dass das Zwischenlager aus Gründen des Raumordnungs- und Umweltrechts, sowie aus geologischen Gründen assenah nicht genehmigungsfähig ist, ist eine Suche nach alternativen Standorten aus Sicht der A2B unabweisbar.
  2. Sowohl von Seiten der Expert:innen wie auch von Minister Lies wurden im bisherigen Prozess Defizite im Bereich der politischen Kultur benannt und die Notwendigkeit betont, künftig neue, zeitgemäße Verfahren zur Anwendung zu bringen. Diese erweiterten Verfahren betreffen den Beteiligungsprozess, das Standortauswahlverfahren – letztlich die gesamte Prozesskette von Bergung, über Abfallbehandlung, Transport und Zwischenlagerung. Das NMU hat signalisiert, diesen Weg mitzugehen. 
  3. Aktuell werden für ein solches, erweitertes Verfahren in Gesprächen mit dem NMU klärungsbedürftige Themen identifiziert und verbindliche, rechtssichere Verfahrensschritte entwickelt. Dazu gehören u. a. abgestimmte und für das Genehmigungsverfahren relevante Kriterien für die alternative Standortsuche.
  4. Für die im Rückholplan beschriebenen Planungs- und Antragskomplexe trifft die BGE weitere Vorbereitungen. Zugleich werden von der BGE keine irreversiblen Tatsachen geschaffen.
  5. Die Rückholung der Abfälle aus der Asse ist Teil eines ungelösten gesellschaftlichen Konfliktes; deshalb ist es nicht sachgerecht, gesellschaftlich ungelöste Fragen auf rechtliche und technische Sachfragen zu reduzieren. Dass sozialräumliche und landschaftsräumliche Aspekte bisher weitgehend ausgeblendet wurden und der Rückholprozess allein über § 57b AtG bestimmt wird, sind Hinweise für diese verkürzte Betrachtung.
  6. Jetzt geht es darum, Klärung in diesem Feld zu organisieren und Lösungen zu ermöglichen. Wie genau das aussehen kann, werden wir in den nächsten Wochen beraten: In der A2B und in den kommunalpolitischen Gremien. Sobald wir da klarer sehen, gibt es weitere Informationen.

2021-11-22

Weitere Beiträge der A2B

Kernforderungen der A2B

Im Nachgang zu dem öffentlichen Fachgespräch mit dem Umweltausschuss des Bundestages am 22.04.20 hat die Asse-2-Begleitgruppe (A2B) folgende Kernforderungen zur Rückholung der radioaktiven und toxischen

Landrat wendet sich an Regierungschefs

Nachteilsausgleich für Atommülllagerung Martin Hortig wendet sich als kommissarischer Landrat Wolfenbüttels schriftlich an die Regierungschefs in Berlin und Hannover. So erhielten Angela Merkel und Stephan

Herzlich Willkommen auf der Webseite der ehemaligen A2B-Begleitgruppe.

Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.