Pressegespräch am 18.01.2022 mit der Wolfenbütteler Zeitung
Der Beleuchtungsbericht der vier vom BMU und von der A2B beauftragten Expert:innen hatte nicht das Ziel, einen Schiedsspruch zu fällen i. S. von richtig oder falsch, ZWL an der Asse ja oder nein, sondern er hatte das Ziel zu überprüfen, ob die Standortentscheidung für ein asse-nahes ZWL sachgerecht war. Und dazu zeigt der Beleuchtungsbericht eine Reihe von Fehlstellen und Lücken auf und gibt Hinweise, die sehr klar für einen erweiterten Standortvergleich sprechen.
Auf dieser Grundlage ist jetzt politisch auf der Ebene der involvierten Akteure im neuen BMUV (Bundesministerin Lemke) und im NMU (Minister Olaf Lies) zu entscheiden, welche sehr konkreten Schritte nun gegangen und wie verbindliche Erklärungen zum Standortvergleich fixiert werden. Minister Lies hat sich dazu bereits klar geäußert und ist bereit, die notwendigen Schritte mit uns zu gehen, eine klare Positionierung und Weisung seitens der Bundesumweltministerin steht dazu – nach dem Wechsel im Amt – derzeit noch aus. Wir haben daher heute Morgen eine Einladung an die Ministerin Lemke und die fortan zuständigen Staatssekretäre versendet und sie gebeten sehr zeitnah mit der A2B gemeinsam die notwendige Klärung der Konsequenzen für den Standortvergleich von asse-nahen und asse-fernen Standorten vorzunehmen und klare Weisungen an den Betreiber zu erteilen.
Für uns ist es aufgrund der Erkenntnisse des Beleuchtungsberichts klar, dass es eine erweiterte Standortsuche geben muss, d.h. auch konkrete asse-ferne Standorte einzubeziehen sind. Es geht um einen Vergleich, der wissenschaftlich fundiert, fachlich solide und transparent durchgeführt wird. Der Beleuchtungsbericht ist dafür das Referenzdokument.
Verabredet wurde, dass die Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren als Gesamtkomplex weiter laufen werden. Für den Standort des Zwischenlagers werden aber ganz ausdrücklich keine unverrückbaren Tatsachen geschaffen.
Die Pressemitteilung der BGE hat für höchste Irritation gesorgt: die BGE will die Argumente für den ZWL Standort an der Asse offensichtlich lediglich prüfen. Das alleinige Prüfen reicht aber eindeutig nicht aus und entspricht nicht den Vereinbarungen und Verständigungen zwischen den beteiligten Akteuren.
Die BGE vergibt die Planungen für Abfallbehandlung und das ZWL gemeinsam. Damit verbindet sie etwas, das nicht zwingend zusammengehört. Der Beleuchtungsbericht gibt den Hinweis, dass Abfallbehandlung und ZWL auch räumlich abgekoppelt werden könnten, um Risiken zu minimieren. Daher muss ein neuer Standortvergleich unter Einbeziehung konkreter asse-ferner Standorte vorgenommen werden.
Die Vergabe der Planungen muss die BGE öffentlich anzeigen. Jedoch hat sie es versäumt, diese Notwendigkeit der Unterrichtung der Öffentlichkeit klar zu kommunizieren und dabei gleichzeitig klarzustellen, dass die derzeitigen Vereinbarungsprozesse zur ZWL-Frage davon nicht präjudiziert werden. Es werden keine unrevidierbaren Fakten geschaffen. Wir hätten uns gewünscht, dass die BGE sich dazu unmissverständlicher äußert.
Wir sind uns alle einig, dass die Rückholung zügig vorgetrieben werden muss. Parallel dazu muss ein gesonderter Beteiligungsprozess für die ZWL-Standortfrage organisiert werden. Wir sind uns hierbei in allen wesentlichen Punkten einig mit dem NMU.
siehe Präsentation von Minister Lies vor dem Umweltausschuss des niedersächsischen Landtages vom 6.12.2021