Nach der politischen Gesprächsrunde (NMU, BMU, BGE, A2B) am 8. November 2021 sind zunächst folgende Ergebnisse festzuhalten:
- Der Beleuchtungsbericht analysiert, dass das von der BGE durchgeführte Standortauswahlverfahren insgesamt nicht sachgerecht ist und zahlreiche Inkonsistenzen und Fehlstellen enthält. Da begründete Zweifel bestehen, dass das Zwischenlager aus Gründen des Raumordnungs- und Umweltrechts, sowie aus geologischen Gründen assenah nicht genehmigungsfähig ist, ist eine Suche nach alternativen Standorten aus Sicht der A2B unabweisbar.
- Sowohl von Seiten der Expert:innen wie auch von Minister Lies wurden im bisherigen Prozess Defizite im Bereich der politischen Kultur benannt und die Notwendigkeit betont, künftig neue, zeitgemäße Verfahren zur Anwendung zu bringen. Diese erweiterten Verfahren betreffen den Beteiligungsprozess, das Standortauswahlverfahren – letztlich die gesamte Prozesskette von Bergung, über Abfallbehandlung, Transport und Zwischenlagerung. Das NMU hat signalisiert, diesen Weg mitzugehen.
- Aktuell werden für ein solches, erweitertes Verfahren in Gesprächen mit dem NMU klärungsbedürftige Themen identifiziert und verbindliche, rechtssichere Verfahrensschritte entwickelt. Dazu gehören u. a. abgestimmte und für das Genehmigungsverfahren relevante Kriterien für die alternative Standortsuche.
- Für die im Rückholplan beschriebenen Planungs- und Antragskomplexe trifft die BGE weitere Vorbereitungen. Zugleich werden von der BGE keine irreversiblen Tatsachen geschaffen.
- Die Rückholung der Abfälle aus der Asse ist Teil eines ungelösten gesellschaftlichen Konfliktes; deshalb ist es nicht sachgerecht, gesellschaftlich ungelöste Fragen auf rechtliche und technische Sachfragen zu reduzieren. Dass sozialräumliche und landschaftsräumliche Aspekte bisher weitgehend ausgeblendet wurden und der Rückholprozess allein über § 57b AtG bestimmt wird, sind Hinweise für diese verkürzte Betrachtung.
- Jetzt geht es darum, Klärung in diesem Feld zu organisieren und Lösungen zu ermöglichen. Wie genau das aussehen kann, werden wir in den nächsten Wochen beraten: In der A2B und in den kommunalpolitischen Gremien. Sobald wir da klarer sehen, gibt es weitere Informationen.
2021-11-22