- Seit 2013 ist die Rückholung des Atommülls aus dem havarierten Salzbergwerk Asse 2 gesetzlicher Auftrag, konkrete Schritte zu einer Rückholung sind immer noch nicht zu sehen. Welche Vorschläge haben Sie, um den Prozess der Rückholung zu beschleunigen?
Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse 2 muss baldmöglichst beginnen. Sie ist allerdings ein komplexes Verfahren, das keine Vorbilder kennt. Zudem bestehen erhebliche Wissenslücken über die Zustände in den Einlagerungskammern, des umliegenden Gebirges und nicht zuletzt der eingelagerten radioaktiven Abfälle. Diese Unsicherheiten müssen, soweit möglich, schnell aufgeklärt und eine umfassende Rückholplanung entwickelt werden. Hier helfen keine gesetzlichen Beschleunigungsprogramme. Jedoch bietet die Lex Asse (§ 57b des Atomgesetzes) den Rechtsrahmen, um das andernfalls erforderliche Planfeststellungsverfahren zu ersetzen und Genehmigungen effizienter und schneller prüfen und genehmigen zu können. Mit der Antragskonferenz im Dezember 2020 und der im Januar 2021 im niedersächsischen Umweltministerium eingerichteten Koordinierungsstelle hat der Prozess begonnen. Diese Möglichkeiten der Beschleunigung müssen konsequent genutzt werden.
- Die Asse-Begleitgruppe (bestehend aus Kommunalvertretern und Vertretern der Zivilgesellschaft) hat in der Vergangenheit mehrfach die schlechte Zusammenarbeit der beteiligten Ämter, Behörden und Gesellschaften (BGE, BASE, NMU, LBEG) festgestellt und angemahnt. Wie könnte Ihrer Meinung nach eine Koordination bzw. Ressortverantwortung wahrgenommen werden?
Mit den seit Dezember laufenden Antragskomplexen befindet sich das Verfahren nun in einer neuen Phase, in der der Austausch der beteiligten Akteure intensiver werden wird. Eine bessere und effiziente Zusammenarbeit, insbesondere im Genehmigungsverfahren, ist Aufgabe der neu eingerichteten Koordinierungsstelle des Landes. Auch der von den Akteuren eingesetzte Beleuchtungsprozess bzgl. des Zwischenlagerstandorts kann den Austausch und die Zusammenarbeit verbessern.
- Wie werden Sie dafür sorgen, dass das BMU regelmäßig am Begleitprozess teilnimmt?
Der Begleitprozess ist ein elementarer Bestandteil des gesamten Rückholprozesses. Sofern grundsätzliche politische Fragen jenseits der konkreten gesetzlichen Umsetzung diskutiert werden, sollten Vertreter*innen des Bundesumweltministeriums an Treffen zum Begleitprozess teilnehmen.
- Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Kritik, Gutachten und Stellungnahmen der Wissenschaftler aus der AGO in die Planungen und Konzepte der BGE einfließen?
Die Einbringungen der Wissenschaftler*innen aus der AGO der Asse-2-Begleitgruppe waren in der Vergangenheit wichtig und sollen auch in Zukunft in den Prozess einfließen. Der derzeit laufende Beleuchtungsprozess zur Entscheidung der Bundesgesellschaft für Endlagerung für ein Asse-nahes Zwischenlager unter Einbeziehung der Kompetenz der AGO ist hierfür ein gangbarer Weg.
- Wie wollen Sie sicherstellen, dass auch weiterhin die benötigten finanziellen Mittel durch den Bund bis zur Bergung des Atommülls aus der Asse/Verbringung in ein Endlager zur Verfügung stehen werden?
Die Übernahme der Kosten für Weiterbetrieb und Stilllegung durch den Bund war Teil der überparteilichen Einigung zur Lex Asse und ist in § 57b, Absatz 6 des Atomgesetzes eindeutig geregelt. Wir GRÜNE werden darauf achten, dass dies eingehalten wird.
- Wie stehen Sie zur Forderung, für den aus der Asse rückgeholten Atommüll eine Auftragserweiterung im laufenden Endlagersuchprozess vorzunehmen?
Die von der Endlagerkommission vorgenommene Priorisierung der Endlagersuche auf einen Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle ist richtig und muss beibehalten werden. Wie im Standortauswahlgesetz festgelegt, kann am gefundenen Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle, beispielsweise aus der Schachtanlage Asse 2, genehmigt werden, sofern die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.
- Wie werden Sie die Erkenntnisse der unabhängigen Experten im Beleuchtungsprozess zur Standortfindung des Zwischenlagers berücksichtigen? Welche Gewichtung werden diese im Bewertungsprozess haben?
Die Ergebnisse der drei Experten im Beleuchtungsprozess mit ihren eindeutigen Fragestellungen müssen Berücksichtigung finden. Wie die Ergebnisse genau bewertet werden und in den Prozess einfließen können, muss in der Projektgruppe, die den Prüfauftrag erteilt hat, diskutiert und entschieden werden.
- Wie wollen Sie sicherstellen, a) falls das Zwischenlager an der Asse entsteht, dieses nur für den aus der Asse geborgenen Atommüll genutzt wird (welche Rechtsform?) und b) nach Verbringung dieses Atommülls in ein Endlager das an der Asse errichtete Zwischenlager sofort wieder geschlossen und rückgebaut wird, um eine Nutzung für andere atomare Abfälle auszuschließen.
Eine Nutzung des Zwischenlagers auf dem Asse-Gelände nur für aus der Asse geborgene radioaktive Abfälle und ein danach zu erfolgender Rückbau kann durch eine vertragliche Zusicherung gewährleistet werden.