War die getroffene Standortvorauswahl mit ausschließlich Asse-nahen Standorten sachgerecht?
Hat der Betreiber bei der Entscheidungsfindung etwas Wesentliches vergessen? Wurden
entscheidungsrelevante Kriterien nicht berücksichtigt und müssten aus heutigem Kenntnisstand
weitere Entscheidungskriterien dazukommen? Das sind nur drei von insgesamt acht Fragen, mit denen der Entscheidungsprozess des Bundes zu einem Asse-nahen Zwischenlagers kritisch hinterfragt und beleuchtet wird.
Darauf hat sich die Projektgruppe aus Vertreterinnen und Vertreter der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) und des Bundesumweltministeriums unter der Moderation des Landesumweltministeriums am Dienstagabend (20.04.2021) in einer Videokonferenz verständigt. Zur Bearbeitung der Fragen wird jetzt zügig eine Gruppe von unabhängigen Expertinnen und Experten bestimmt und berufen. Die A2B macht dazu in der kommenden Woche konkrete Vorschlage. Die Expertengruppe wird den Asse-Betreiber (die BGE), die AGO und weitere, mit dem Asse-Thema vertraute Personen hinzuziehen, um bisherige Untersuchungsergebnisse zu sichten und auszuwerten. Zwischenergebnisse sollen in der Projektgruppe vorgestellt werden. Angestrebt ist es, die Beauftragung der Expertinnen und Experten noch im Mai 2021 auf den Weg zu bringen, damit der Arbeitsauftrag Ende August 2021 abgeschlossen werden kann.
Die Projektgruppe begleitet den Beleuchtungsprozess. Die Kosten für die Expertengruppe übernimmt der Bund.
Memo aus dem BfS
Rückholung Ein Memorandum aus dem Bundesamt für Strahlenschutz sorgte in letzter Zeit für Aufsehen. In dem Schrifstück wird ein pessimistischer Blick auf das Projekt Rückholung