In der Auseinandersetzung um den Standortvergleich des zukünftigen Zwischenlagers für den aus der Asse rückzuholenden Atommüll hat die Asse-2-Begleitgruppe (A2B) im Februar einen Teilerfolg errungen. Nachdem der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth im Sommer 2020 die BGE-Entscheidung für einen asse-nahen Standort als endgültig deklariert hatte, hatten sowohl die kommunalen Vertreterinnen als auch die Zivilgesellschaftliche Vertretung ihre Beteiligung am öffentlichen Teil des Begleitprozesses ausgesetzt. Beide Gruppierungen sahen ihre langjährige Forderung, einen Standortvergleich auch mit zwei konkreten asse-fernen Standorten durchzuführen, als völlig übergangen an und stellten die Sinnhaftigkeit des Begleitprozesses in Frage. Gerade weil der Asse-2-Begleitprozess von staatlicher Seite gerne als „Blaupause“ für den laufenden bundesweiten Endlager-Suchprozess gesehen wird, hatte dieses Aussetzen offensichtlich für Unruhe im Bundesumweltministerium gesorgt. Auf Initiative des BMU ging sodann eine Anfrage zu einem Klärungstermin an die A2B, um die Möglichkeiten für eine Fortsetzung des Asse-2-Begleitprozesses zu erörtern. Auf einer Präsenzveranstaltung im Landkreis Wolfenbüttel kamen Mitte Februar die Vertreterinnen der A2B mit Staatssekretär Jochen Flasbarth, Stefan Studt und Dr. Thomas Lautsch (beide BGE) und dem niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies zusammen. Für die Zivilgesellschaftliche Vertretung (ZGV) nahmen Petra Wassmann (NABU), Melanie Krause (Fachhochschule Wolfenbüttel) und Claus Schröder (AG Schacht KONRAD) teil. Die Kommunale Vertretung wurde durch die Landrätin Christiana Steinbrügge, den Samtgemeindebürgermeister Elm-Asse Dirk Neumann und den Bürgermeister der Gemeinde Sickte Marco Kelb vertreten.
Das Ergebnis: Vom Bundesumweltministerium kam die Zusage, sich künftig wieder regelmäßig am Rückholprozess zu beteiligen, das NMU sagte den zeitnahen Beginn eines Umweltmonitorings zu. Ebenso wurde auf diesem Treffen vereinbart, dass der Standortvergleich von noch gemeinsam zu bestimmenden „neutralen Expert*innen“ – unterstützt von den Wissenschaftlern der AGO – überprüft wird. Das Ergebnis dieses sogenannten „Beleuchtungsauftrags“ soll bis zum Sommer 2021 vorliegen und dann in der gleichen Runde beraten werden.
Aus Sicht der A2B soll jetzt von neutraler Seite u.a. überprüft werden:
- ob die von der BGE getroffene Standortvorauswahl mit ausschließlich asse-nahen Standorten sachgerecht war
- ob die Entscheidung und der Prozess der BGE zum asse-nahen Zwischenlagerstandort dem Kriterienkatalog von 2014/16 entspricht
- ob insbesondere die „konventionellen Kriterien“ hinreichend berücksichtigt sind
- ob aus heutigem Kenntnisstand weitere Entscheidungskriterien dazukommen müssten und diese zu beschreiben (Erweiterter Kriterienkatalog).
Die Koordinierung und Umsetzung dieses Auftrags wurde vom Umweltministerium Niedersachsen übernommen und in der dort erst kürzlich neu geschaffenen Stelle des „Asse-2-Gesamtkoordinators“ Andreas Sikorski angesiedelt. Mit diesem und einer neuen Abteilung „Asse-2-Geschäftsstelle“ verspricht Olaf Lies: „Dort sollen ab sofort alle Fäden dieses hochkomplexen Genehmigungsverfahrens zusammenlaufen, Planung, Umsetzung und Kommunikation an zentraler wie auch öffentlicher Stelle vereint sein.“
Seitens der A2B ist eine Konkretisierung des vereinbarten Beleuchtungsauftrags zeitnah erfolgt, der dann zur Abstimmung an das BMU und NMU gegangen ist. Von dieser Seite gab es ebenfalls einen Vorschlag, der sich aber in wesentlichen Punkten deutlich von der Fassung der A2B unterscheidet und bei der A2B Zweifel über die Ernsthaftigkeit bei der Umsetzung des Kompromisses genährt hat.
Die A2B erwartet, dass in einem klärenden Gespräch der A2B mit der Geschäftsstelle-Asse-2 des NMU und Vertretern des BMU am 30.03.2021 die bestehenden Differenzen bereinigt werden können und die Konstruktion des Beleuchtungsauftrags sowie die Benennung des von der A2B vorgeschlagenen Expertengremiums befürwortet und unterstützt wird.