Fragen zum Zwischenlager und der Parameterstudie
Während der A2B-Sitzung am 29.05.2015 wurden einige Fragen zum Zwischenlager und zur Parameterstudie aufgeworfen. Konkret wurde die Bitte geäußert, die BfS-Aussage „dass ein künftiges Pufferlager nur genehmigungsfähig ist, wenn es auch als Zwischenlager genehmigt ist“ mit der Bitte diese näher zu erläutern bzw. rechtlich zu prüfen. Weiterhin wurde bezugnehmend auf die Parameterstudie des BfS um die Angabe gebeten, um welchen Faktor die reale Strahlenexposition niedriger ist als die angenommene. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat auf diese Fragen in einem Schreiben am 17.07.2015 geantwortet. Darin wird u.a. deutlich, dass es sich bei der Aussage zur Genehmigungsfähigkeit um eine rechtlich nicht abschließende Einschätzung des BfS handelt.
Die Schreiben der A2B an das BfS sowie die Antwort des BfS können Sie hier herunterladen: