BfS: Zwischenlager nur mit Entsorgungsnachweis

Fragen zum Zwischenlager und der Parameterstudie

Während der A2B-Sitzung am 29.05.2015 wurden einige Fragen zum Zwischenlager und zur Parameterstudie aufgeworfen. Konkret wurde die Bitte geäußert, die BfS-Aussage „dass ein künftiges Pufferlager nur genehmigungsfähig ist, wenn es auch als Zwischenlager genehmigt ist“ mit der Bitte diese näher zu erläutern bzw. rechtlich zu prüfen. Weiterhin wurde bezugnehmend auf die Parameterstudie des BfS um die Angabe gebeten, um welchen Faktor die reale Strahlenexposition niedriger ist als die angenommene. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat auf diese Fragen in einem Schreiben am 17.07.2015 geantwortet. Darin wird u.a. deutlich, dass es sich bei der Aussage zur Genehmigungsfähigkeit um eine rechtlich nicht abschließende Einschätzung des BfS handelt.

Die Schreiben der A2B an das BfS sowie die Antwort des BfS können Sie hier herunterladen:

Weitere Beiträge der A2B

Stellungnahme der ESK zu Beschleunigungsmöglichkeiten

Beschleunigungs- und Optimierungsmöglichkeiten Die Entsorgungskommission hat sich mit Beschleunigungs- und Optimierungsmöglichkeiten in der Schachtanlage Asse II beschäftigt. Die Experten gingen unter anderem der Frage nach,

Herzlich Willkommen auf der Webseite der ehemaligen A2B-Begleitgruppe.

Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.