Asse-2-Begleitgruppe diskutiert über Zwischenlager

Pressemitteilung

In der letzten Sitzung der Asse-2-Begleitgruppe am 29.05.2015 stand das Thema eines möglichen Zwischenlagerstandorts zentral. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellte die Ergebnisse der jüngsten Parameter-Studie vor, nach denen die Strahlenbelastung eines Zwischenlagers „extrem gering“ ist. Sowohl die Arbeitgruppe Optionen – Rückholung (AGO) als auch die Asse-2-Begleitgruppe sehen Ergänzungsbedarf zu der Studie.

Dazu wurde von der Asse-2-Begleitgruppe am 05.06.2015 folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Zwischenlager-Diskussion geht weiter:

Asse-2-Begleitgruppe tagte

„Im Normalbetrieb ist die Direktstrahlung eines Zwischenlagers für den rückgeholten radioaktiven Müll aus dem Bergwerk Asse 2 extrem gering und stellt kein Problem für die Bevölkerung dar.“ Das hat eine sogenannte „Parameter-Studie“ des Bundesamtes für Strahlenschutz ergeben, und dagegen gab es auch von den Teilnehmern der Sitzung der Asse-2-Begleitgruppe mit den beteiligten Behörden am letzten Freitag keinen Widerspruch. Schon in wenigen Hundert Metern Entfernung liegt die Strahlenbelastung weit unterhalb der Grenzwerte.

Dennoch sieht das wissenschaftliche Beratungsgremium „Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung“ (AGO) Ergänzungsbedarf für die Studie, und dem haben sich die regionalen Vertreterinnen und Vertreter der Asse-2-Begleitgruppe mit der Vorsitzenden Landrätin Christiana Steinbrügge angeschlossen: Demnach soll das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ergänzend Betrachtungen zu möglichen Störfällen und der Freisetzung von Radioaktivität anstellen. Auch soll der Transport mit der Bahn zu einem möglichen entfernteren Zwischenlager als Alternative zu einem LKW-Transport geprüft werden. Der Strahlenschutzexperte Wolfgang Neumann teilte mit, dass das Vorgehen solcher Untersuchungen standardisiert sei, zudem halte sich der Aufwand in vertretbaren Grenzen.

Nach Ansicht von Matthias Ranft und Jörg Tietze vom Bundesamt für Strahlenschutz sind angesichts der äußerst geringen zu erwartenden Belastungen noch weitere Untersuchungen zur Strahlensicherheit kaum geeignet, die gesellschaftliche Frage der Akzeptanz eines Zwischenlagers zu lösen. Fragen des Strahlenschutzes und politische Forderungen sollten nicht miteinander vermischt werden. Damit reagierten die BfS-Vertreter auch auf den Hinweis von Regina Bollmeier, Samtgemeindebürgermeisterin Elm-Asse, die auch die „gefühlte Sicherheit“ der Bevölkerung berücksichtigt wissen möchte.

In der offen geführten Diskussion wurde deutlich, dass es niemandem darum gehe, ein Zwischenlager an der Asse unbedingt zu verhindern. Auch sei keine bundesweite Suche nach dem absolut besten Zwischenlagerstandort nötig. Vielmehr gehe es um nachvollziehbare Vergleiche anhand aller vereinbarten Suchkriterien. Sollte ein asse-naher Zwischenlagerstandort die beste Lösung sein, so sei dieser der Bevölkerung nur zu vermitteln, wenn er das Ergebnis umfassender Prüfungen und Vergleiche sei.

Strahlenschutzexperte Wolfgang Neumann ging auch auf die Qualität der Behälter in einem wo auch immer gelegenen Zwischenlager ein: Gemäß dem Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung dürften nur Behälter mit spezifizierter Dichtheit und Störfallfestigkeit eingesetzt werden, die zudem überwacht würden. Dies sei bislang bei Zwischenlägern leider noch nicht Standard.

Unstrittig ist, dass Pufferlager und Konditionierungsanlagen in unmittelbarer Schachtnähe platziert sein müssen. „Die Bewertung der möglichen asse-nahen Standorte anhand des Kriterienkataloges kann und muss unverzüglich beginnen, damit sie rechtzeitig zur Verfügung stehen“, gab Steinbrügge die Haltung der gesamten a2b wider.

Wolfenbüttel, 5. Juni 2015″

Diese Pressemitteilung können Sie sich hier herunterladen:

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In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

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