Die neue Geschäftsordnunng der Asse-2-Begleitgruppe ist jetzt auch vom Kreistag legitimiert worden.
So lautet sie:
Geschäftsordnung der Asse-2-Begleitgruppe (Stand vom 31.05.2013)
§ 1 Name der Begleitgruppe
Die Begleitgruppe heißt „Asse2 Begleitgruppe, abgekürzt A2B “
§ 2 Sitz der Asse2 Begleitgruppe
a. Die Asse2 Begleitgruppe hat ihren Sitz in 38300 Wolfenbüttel, Bahnhofstraße 11
b. Die Organisation übernimmt der Landkreis Wolfenbüttel
§ 3 Mitglieder der Asse2 Begleitgruppe (A2B groß)
a. stimmberechtigte Mitglieder: (A2B klein)
aa. – 2 Vertreter/innen des Landkreises Wolfenbüttel
– 1 Vertreter/in der Stadt Wolfenbüttel
– 3 Vertreter/innen der Samtgemeinden Asse, Schöppenstedt und Sickte
– 5 Vertreter/innen des Kreistages
– 4 Vertreter/innen aus den Bürgerinitiativen
– 1 Vertreter/in vom BUND Niedersachsen
– 1 Vertreter/in vom NABU Niedersachsen
ab. Bei Verhinderung der Vertreter/innen des Landkreises Wolfenbüttel und der Vertreter/innen der kreisangehörigen Gemeinden tritt die
allgemeine Vertretungsregelung in Kraft. Als Verhinderungsvertreter(in) der Kreistagsfraktionen wird jeweils ein Ersatzmitglied, und als Verhinderungsvertreter/in der Bürgerinitiativen werden insgesamt 2 Ersatzmitglieder benannt.
b. nicht stimmberechtigte Teilnehmer
– Vertreter/innen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
– Vertreter/innen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
– Vertreter/innen des Betreibers, Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)
– Vertreter/innen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU)
– Experten
– Projektträger Karlsruhe Wassertechnologie und Entsorgung (PTKA-WTE); Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Kampus Nord“
– Geschäftsführer Asse – GmbH
– 2 Vertreter/innen des Betriebsrates Asse – GmbH
als Beobachter / Berater
– 1 Vertreter/in der Stadt Salzgitter
– 1 Vertreter/in der Stadt Braunschweig
– Organisationsbüro
§ 4 Vorsitz
a. Vorsitzende(r) der Begleitgruppe Asse – II ist der Landrat / die Landrätin
b. Vertreter/in des / der Vorsitzenden ist eine von ihm/ihr zu benennende Person.
§ 5 Ziele
– Die Asse 2 Begleitgruppe setzt sich ein für den bestmöglichen nachhaltigen Schutz von Mensch und Umwelt vor dem Asse – Atommüll.
– Eine schnellstmögliche und größtmögliche Rückholung des Asse – Atommülls, sofern damit keine unvertretbaren Risiken verbunden sind.
– Die Schaffung von Transparenz zum gesamten Stilllegungsprozess.
– Aktive Beteiligung und Information der Öffentlichkeit
– Versachlichung der Diskussion und Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung
§ 6 Aufgaben
– Die Asse 2 Begleitgruppe hat die Aufgabe, das Stilllegungsverfahren der Schachtanlage Asse zu begleiten und die Frage der Zwischen- und
Endlagerung des Asse – Atommülls kriteriengeleitet und verantwortungsvoll zu berücksichtigen.
– Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse aller beteiligten Behörden kritisch zu begleiten, sowie die Bündelung der Interessen der Region auf
der Basis der gemeinsamen Ziele.
– Die Begleitung des Rückholungsprozesses
– Einfordern und überwachen eines selbstverpflichtenden Zeit- und Maßnahmenplanes zur Rückholung.
§ 7 Ladung und Beschlussfähigkeit
a. Der/ die Vorsitzende lädt zu den Sitzungen der Asse2 Begleitgruppe ein, eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen.
b. Die Einberufung der Asse2 Begleitgruppe erfolgt vorwiegend durch Ladung per E-Mail (wenn möglich als PDF – Datei), ausnahmsweise schriftlich.
Hierbei gelten die Regelungen der Geschäftsordnung des Landkreises Wolfenbüttel entsprechend.
c. In der Asse2 Begleitgruppe hat jedes stimmberechtigte Mitglied 1 Stimme.
d. Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens 9 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
e. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
f. Minderheitsvoten werden auf Antrag gesondert festgehalten.
g. Die Asse2 Begleitgruppe (klein) tagt in der Regel zweimal pro Quartal. Die Asse2 Begletigruppe (groß) tagt in der Regel einmal pro Quartal.
h. Der Vorsitzende hat zu einer Sitzung der Asse2 Begleitgruppe (klein) einzuladen, wenn dies von mindestens sieben stimmberechtigten Mitgliedern
schriftlich unter Angabe der Tagesordnung verlangt wird. Der Termin der Sitzung hat spätestens 14 Tage nach Eingang der Forderung stattzufinden.
§ 8 Öffentlichkeit
a. Die Sitzungen der stimmberechtigten Mitglieder der Asse2 Begleitgruppe (A2B klein) sind nicht öffentlich. Die Sitzungen aller Mitglieder der Asse2 Begleitgruppe (A2B groß) sind öffentlich.
b. Veröffentlichungen im Namen der Asse2 Begleitgruppe bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Die
Veröffentlichungen werden dann ausschließlich durch das Organisationsbüro in Zusammenarbeit mit der Pressestelle des Landkreises Wolfenbüttel oder ein von ihr Beauftragter erstellt und veröffentlicht.
§ 9 Niederschrift
Über die Sitzungen der Asse2 Begleitgruppe werden Ergebnisprotokolle vom Landkreis Wolfenbüttel (Organisationsbüro) gefertigt. Diese müssen Tag, Ort und Zeit der Sitzung, die anwesenden Mitglieder, die behandelten Themen und Beschlussergebnisse enthalten.
§ 10 Auflösung
Eine Auflösung der Asse2 Begleitgruppe kann mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.
§ 11 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von mindestens 9 stimmberechtigten Mitgliedern der Asse2 Begleitgruppe.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 31.05.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung der Geschäftsordnung vom 02.12.2011 außer Kraft.
Wolfenbüttel, den 31.05.2013