Rückholplanung
Claus-Jürgen Schillmann bittet Wolfram König, Präsindet des Bundesamtes für Strahlenschutz, in einem Schreiben um Aufklärung bezüglich des Auftrages für die Rückholungsplanung.
Hier lesen Sie die Anfrage im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr König,
im Zuge der Umsetzung der „Lex Asse“ ist mit Ihrem Hause im April die zügige Umsetzung der Rückholungsplanung verabredet worden mit einer detaillierten Abstimmung des Aufgabenumfangs. Der Auftrag für die LAW-Abfälle sollte sofort, der für die MAW-Abfälle unverzüglich danach erteilt werden. Als Fertigstellungstermin wurde der September 2013, spätestens Oktober 2013 festgelegt. Bis zur Fertigstellung des Rückholungsplanung sollte es keine weitere Verfüllungen in den Zugangsbereichen zu den Einlagerungskammern auf der 750m – Sohle geben.
Am 7.8.2013 haben die Mitglieder der Asse 2 Begleitgruppe erfahren, dass in der 31.KW lediglich ein Teilauftrag zur Frage der Zugangsmöglichkeiten zu den Kammern erteilt worden ist. Für die Rückholungsplanungen solle ein Bieterverfahren durchgeführt werden.
Der heutigen Presse habe ich entnommen, dass die Asse 2 Begleitgruppe von Ihren verantwortlichen Projektleitern offensichtlich falsch informiert wurde und der Auftrag für die Rückholungsplanung bereits erteilt wurde.
Wegen der besonderen Brisanz bitte ich Sie um umgehende Aufklärung und die Übersendung des unterschriebenen Vertragswerkes. Darüber hinaus erwarten wir eine Erklärung, warum wir von Ihrer Projektleitung falsch informiert wurden und welche Schlüsse aus diesem Vorgang zu ziehen sind.
Darüber hinaus bitte ich um eine nachvollziehbare Darlegung ,warum vor der Fertigstellung der Rückholungsplanung die geplanten Verfüllungen auf der 750m – Sohle zwingend erforderlich sind.
Eine Kopie erhalten Frau Heinen-Esser und Frau Kottwitz.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
C.J. Schillmann