Schillmann nimmt Stellung

Zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Rückholung und der Stilllegung

Claus-Jürgen Schillmann, Stellvertretender Vorsitzender der Asse-2-Begleitgruppe hat eine Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz u. Reaktorsicherheit am 20. Februar in Berlin veröffentlicht.

Den vollständigen Wortlaut lesen Sie hier:

Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II (BT-Drs. 17/11822)
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 20.02.2013
Stellungnahme
LBD Claus-Jürgen Schillmann (Landkreis Wolfenbüttel)
Stellvertretender Vorsitzender der Asse II Begleitgruppe

Der Landkreis Wolfenbüttel und die Asse II Begleitgruppe begrüßen, dass es ein Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II geben soll.
Gleichwohl ist es vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Vergangenheit und des sehr mäßigen Umsetzungstempos in jüngster Zeit aus Sicht der Asse II Begleitgruppe notwendig, die möglichen Ursachen dafür näher zu analysieren und entsprechende Konsequenzen daraus zu ziehen.

Ausgangssituation/Rückholung

Die Einlagerung der Abfälle im Bergwerk Asse II widerspricht im jetzigen Zustand den Anforderungen an ein Endlager. Es bedarf einer unverzüglichen Sanierung, um Schäden für Menschen und Umwelt zu vermeiden.
Dazu wurden 3 grundsätzliche Sanierungsansätze betrachtet (Optionenvergleich).

  1. Umlagerung vor Ort
  2. Endlagerung vor Ort
  3. Die Rückholung

Die ersten beiden Varianten haben neben den im Optionenvergleich herausgearbeiteten Vorteilen einen entscheidenden Nachteil (KO-Kriterium): Eine Langzeitsicherheit ist unmöglich geschweige denn ein entsprechender Nachweis.
Der Grund dafür sind die ständig stattfindenden Verformungen des Salzes, die zu nicht prognostizierbaren und mathematisch-physikalisch nicht seriös eingrenzbaren Rissbildungen im umgebenden Festgestein führen. Kleine Wasserzuflüsse bzw. im Endzustand -abflüsse können sich durch die Veränderung der Rissbreiten um mehr als eine 10er Potenz verändern. Hinzu kommen unkalkulierbare chemisch-toxische Umsetzungsprozesse.

Das heißt in der Konsequenz:
Das Rückholen der Abfälle bei Einhaltung der Grenzwerte ist die einzige wirksame Sanierungsmaßnahme
Ziel des Gesetzes muss sein, dass der komplette Müll herauskommt. Allerdings darf der Ansatz nicht lauten:“ Kann ich 100% zurückholen ja oder nein?“ Er muss vielmehr lauten:
„Wie kann ich möglichst schnell, möglichst viel vom Schadstoffpotential bergen und sicher entsorgen?“

Problem: Zeit

Angesichts der Dramatik des Bergwerkes Asse II ist es erstaunlich wie „beliebig“ mit dem Faktor Zeit umgegangen wird.
Nachdem vor wenigen Jahren der Eindruck entstehen konnte, 2014 sei alles zu spät, werden derzeit Zeiträume von 2050 und mehr diskutiert, ohne dass es dazu signifikante neue Erkenntnisgewinne gab:
Der Sachstand lässt sich grob wie folgt zusammenfassen:

  • Die Standsicherheit des Grubengebäudes ist längerfristig gewährleistet
  • Die Entwicklung der Lösungszutritte ist nur begrenzt prognostizierbar

Je länger der Zeitraum desto größer das Risiko!
Folge: Kein oder zögerliches Handeln ist eine Entscheidung gegen die einzig mögliche Sanierungsvariante!

Problem: Umsetzung

Nicht nur die anfangs beschriebene inakzeptable Entschleunigung des Sanierungsprozesses sondern auch Aussagen von führenden Projektverant-wortlichen, dass sich nach der Verabschiedung der „Lex Asse“ quasi nichts verändern wird, werfen die Frage auf, welche Erwartungen die Betroffenen an die Gesetzesnovellierung haben und inwieweit ihnen im vorliegenden Entwurf Rechnung getragen wird.

„handwerkliche“ Rahmenbedingungen:

Der vorliegende Entwurf erweitert und ergänzt in sehr flexibler Art und Weise den rechtlichen „Instrumentenkasten“ und findet demzufolge die breite Zustimmung der Asse II Begleitgruppe.

Wille des Gesetzgebers:

Die bisherige Vorgehensweise ist gekennzeichnet durch ein problemorientiertes Schaffen von ständig neuen „Flaschenhälsen“, die den Prozess bis an die Grenze der Unerträglichkeit verzögern. Als vermeintlicher Grund werden häufig das Atomrecht und der Strahlenschutz vorgeschoben. Die Trägheit ist aber für den gesamten Prozess kennzeichnend einschließlich des Vergabe-, Umweltrechts u.ä. Es ist zu befürchten, dass unter Vorgabe vermeintlicher Zwänge die Entschleunigungstendenzen sich fortsetzen, wenn es vom Gesetzgeber kein klares Signal in Richtung Beschleunigung und Rückholung gibt. Die „Lex Asse“ muss deshalb alle vertretbaren Möglichkeiten ausschöpfen um den Rückholungsprozess zu beschleunigen.

Notwendig ist ein lösungsorientiertes Vorgehen. Nur so sind die Umweltschutzziele zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund hat der Asse II Koordinationskreis einige Änderungsvorschläge für mehr Klarheit und Deutlichkeit der angestrebten Ziele erarbeitet und das Büro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. hat diese bewertet. (Siehe Anlage).
Die Asse II Begleitgruppe schließt sich den Ausführungen inhaltlich voll an und bittet den Umweltausschuss um wohlwollende Würdigung der Vorschläge.

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Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

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