Die Asse-2-Begleitgruppe und der Asse-2-Koordinationskreis fahren mit einer Stimme nach Berlin

Pressebericht zur A2B-Sitzung vom 15. Februar 2013

Die Asse-2-Begleitgruppe (A2B) will die Lex Asse, um die Rückholung des Atommülls aus dem Schacht Asse II zu beschleunigen. Dazu begrüßt die A2B ausdrücklich das gemeinsame Vorgehen der Bundestagsfraktionen. Das unterstrich die Gruppe in ihrer Sitzung am Freitag.

Bei der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages zur Lex Asse, am 20. Februar in Berlin, werden Udo Dettmann (für den Asse-2-Koordinationskreis), Hartmut Gaßner (als beratender Rechtsanwalt der A2B) und Claus-Jürgen Schillmann (als Bau- und Umweltdezernent des Landkreises und stellvertretender Vorsitzender der A2B) die Interessen der Region vertreten.

Die Asse-2-Begleitgruppe wird bei der Anhörung anregen, folgende Punkte im Entwurf der Lex Asse zu ergänzen:

  • Die Rückholung wird das Ziel der Lex Asse, zusätzlich zur Stilllegung. In diesem Zusammenhang wird der Begriff „vorzugsweise“ gestrichen.
  • Das Wort „unterbrechen“ ersetzt das Wort „abbrechen“, da erst am Ende des Abwägungsprozesses über Fortführung oder Abbruch der Rückholung entschieden werden kann.
  • Der Bundestag hat über die Unterbrechung der Rückholung zu entscheiden.
  • Der Begriff „Machbarkeit“ ist zu ersetzen durch „technische Klärung des Rückholungsverfahrens“, da die Machbarkeit nicht infrage steht.
  • Alle beteiligten Behörden haben im Rahmen dieses Gesetzes alles zu tun was geeignet ist, den Prozess der Rückholung zu fördern. Außerdem sollen die Behörden einschließlich der Ministerien die Begleitgruppe unverzüglich und laufend informieren.

Die Asse-2-Begleitgruppe stellt außerdem klar, dass die Rückholung keiner zusätzlichen Rechtfertigung nach dem Atomrecht bedarf.

In diesen Forderungen stimmt die A2B mit dem Asse-2-Koordinationskreis überein, der seine Änderungswünsche ausführlich in seiner Pressemitteilung beschreibt. Diese lesen Sie hier:

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Herzlich Willkommen auf der Webseite der ehemaligen A2B-Begleitgruppe.

Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.