Die Strahlenschutzkommission (SSK) veröffentlichte auf ihrer Homepage eine Stellungnahme hinsichtlich der „Genehmigung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV“ der Schachtanlage Asse II.
Das Dokument ist hier einzusehen:
SSK: Schachtanlage Asse II – Genehmigung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV