Faktenerhebung zur Stilllegung beginnt

Asse 2

Auf Antrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz am Donnerstag, 5. Mai, die Genehmigung zum Umgang mit Kernbrennstoffen gemäß § 9 Atomgesetz im Zuge der Faktenerhebung Schritt 1 erteilt, meldet das Ministerium in einer Pressemitteilung.

„Mit diesem Startschuss für die Faktenerhebung werden die Randbedingungen erkundet, unter denen eine sichere Rückholung der in der Schachtanlage Asse 2 eingelagerten radioaktiven Abfälle erfolgen kann“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander in Hannover.

In der 108 Seiten umfassenden Genehmigung werden in 32 Auflagen dem BfS in seiner Funktion als Betreiber und Endlagerüberwachung vielfältige Aufgaben der Prüfung und Überwachung zugewiesen.

In einem ersten Schritt werden exemplarisch zwei Kammern mit Bohrungen erkundet, nach Informationen des BfS zunächst die Kammer 7 und zu einem späteren Zeitpunkt die Kammer 12 auf der 750m-Sohle. „Diese Bohrungen in die mit radioaktiven Abfällen gefüllten Kammern, die auch Kernbrennstoffe enthalten können, sind ein weltweit einzigartiges Projekt, das mit sehr komplexen Entscheidungsprozessen verbunden ist“, erläuterte der Minister. Im Dialog mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und anderen Entscheidungsträgern leistet das Niedersächsische Umweltministerium als atomrechtliche Genehmigungsbehörde die Gewähr dafür, dass der Prozess der Faktenerhebung so schnell und sicher wie möglich vollzogen wird.

„Im Vordergrund steht dabei, dass die Mitarbeiter der Asse GmbH keinen Gefahren ausgesetzt werden und dass die Arbeiten auch schadlos für die Menschen in der Region und für die Umwelt geschehen“, betonte Sander. So wird mit der Genehmigung detailliert geregelt, wie z.B. mit aus den Kammern austretenden radioaktiven Stoffen sicher umgegangen wird, seien es feste Materialien, Gase oder Flüssigkeiten. Ebenso werden Regelungen zu möglichen Störfällen getroffen, wie etwa bei einem durch die Bohrungen ausgelösten Brand, einer Explosion oder einer Detonation zu verfahren ist. Weiter werden die zu treffenden Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter und ebenso die laufende Überwachung der Emission radioaktiver Gase oder Staubpartikel festgelegt.

Aufgrund des höheren Risikopotenzials von Kammer 12 betreffen viele Auflagen ausschließlich die Schutzmaßnahmen beim Anbohren dieser Kammer. Für den Beginn der Bohrarbeiten in Kammer 7 sind diese Auflagen daher nicht Zeit bestimmend.

Zeitgleich mit der atomrechtlichen Genehmigung erfolgt die Zulassung des nach Bergrecht erforderlichen Sonderbetriebsplans.

Der Genehmigungsbescheid ist hier einzusehen:

Weitere Beiträge der A2B

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Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.