Das Bundesumweltministerium (BMU) hat dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgegeben, auch für die jetzt in Vorbereitung befindliche Probephase (Faktenerhebung) ein Genehmigungsverfahren nach §9 Atomgesetz (AtG) durchzuführen.
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Die Strahlenschutzkommission (SSK) veröffentlichte auf ihrer Homepage eine Stellungnahme hinsichtlich der „Genehmigung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV“ der Schachtanlage Asse II.