Faktenerhebung zur Rückholung radioaktiver Abfälle

1. Antragskonferenz mit BfS

HANNOVER. Auf Wunsch des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hat gestern (Mittwoch) im Niedersächsischen Umweltministerium die erste Antragskonferenz zu den erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren im Zuge der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse 2 stattgefunden, informierte die Sprecherin des Umweltministeriums.

Vor der eigentlichen Rückholung soll im Rahmen einer Faktenerhebung der Zustand der eingelagerten Gebinde festgestellt werden, die Möglichkeiten der Öffnung von Kammern geprüft und schließlich die Bergung und Handhabung der Gebinde mit radioaktiven Stoffen als Grundlage für die Rückholungen geprobt werden.

In einem ersten Schritt der Faktenerhebung soll eine Probeentnahme aus zwei Einlagerungskammern erfolgen. Die Proben (gasförmige Stoffe sowie Salzgruß) werden auf Radioaktivität und chemische Zusammensetzung untersucht. Zur Probeentnahme werden Bohrungen in die Kammern eingebracht. Zum Schutz von Personal und Umwelt sind umfangreiche Schutzmaßnahmen geplant. Die einzelnen Maßnahmen müssen nach den gesetzlichen Vorschriften in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren durch das Niedersächsische Ministerium für Umweltund Klimaschutz bewertet und genehmigt werden.
Mit der heutigen Antragskonferenz ist der Startschuss für die atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Rückholung erfolgt. Neben diesen Verfahren werden parallel die bergrechtlich notwendigen Zulassungen durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bearbeitet.

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Aktueller Stand der Probephase

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Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.