1. Antragskonferenz mit BfS
HANNOVER. Auf Wunsch des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hat gestern (Mittwoch) im Niedersächsischen Umweltministerium die erste Antragskonferenz zu den erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren im Zuge der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse 2 stattgefunden, informierte die Sprecherin des Umweltministeriums.
Vor der eigentlichen Rückholung soll im Rahmen einer Faktenerhebung der Zustand der eingelagerten Gebinde festgestellt werden, die Möglichkeiten der Öffnung von Kammern geprüft und schließlich die Bergung und Handhabung der Gebinde mit radioaktiven Stoffen als Grundlage für die Rückholungen geprobt werden.
In einem ersten Schritt der Faktenerhebung soll eine Probeentnahme aus zwei Einlagerungskammern erfolgen. Die Proben (gasförmige Stoffe sowie Salzgruß) werden auf Radioaktivität und chemische Zusammensetzung untersucht. Zur Probeentnahme werden Bohrungen in die Kammern eingebracht. Zum Schutz von Personal und Umwelt sind umfangreiche Schutzmaßnahmen geplant. Die einzelnen Maßnahmen müssen nach den gesetzlichen Vorschriften in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren durch das Niedersächsische Ministerium für Umweltund Klimaschutz bewertet und genehmigt werden.
Mit der heutigen Antragskonferenz ist der Startschuss für die atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Rückholung erfolgt. Neben diesen Verfahren werden parallel die bergrechtlich notwendigen Zulassungen durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bearbeitet.