Planfeststellungsverfahren
Für die Stilllegung der Schachtanlage Asse 2 nach Atomrecht ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. An dessen Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss muss die gewählte Stilllegungsoption und die konkreten Maßnahmen genehmigen, die für die sichere Stilllegung notwendig sind.
Das Umweltministerium des Landes Niedersachsen (NMU) prüft in dem Planfeststellungsverfahren als Genehmigungsbehörde, ob der Plan zur Schließung des Endlagers alle Sicherheitsanforderungen erfüllt. Zugleich erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu informieren und Bedenken oder Ergänzungsvorschläge in das Genehmigungsverfahren einzubringen. Rechtzeitig erhobene Einwendungen der von der Stilllegung betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden werden in einem mündlichen Termin gemeinsam erörtert. Danach entscheidet das niedersächsische Umweltministerium über die Planfeststellung.