Beteiligung der Bürger

Planfeststellungsverfahren

Für die Stilllegung der Schachtanlage Asse 2 nach Atomrecht ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. An dessen Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss muss die gewählte Stilllegungsoption und die konkreten Maßnahmen genehmigen, die für die sichere Stilllegung notwendig sind.

Das Umweltministerium des Landes Niedersachsen (NMU) prüft in dem Planfeststellungsverfahren als Genehmigungsbehörde, ob der Plan zur Schließung des Endlagers alle Sicherheitsanforderungen erfüllt. Zugleich erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu informieren und Bedenken oder Ergänzungsvorschläge in das Genehmigungsverfahren einzubringen. Rechtzeitig erhobene Einwendungen der von der Stilllegung betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden werden in einem mündlichen Termin gemeinsam erörtert. Danach entscheidet das niedersächsische Umweltministerium über die Planfeststellung.

Weitere Beiträge der A2B

Pressemitteilung der A2B vom 3. Mai 2013

Rückholung und Zwischenlagersuche Wolfenbüttel. Die Planung der Rückholung des Atommülls ist nach Meinung der Asse-2-Begleitgruppe aktuell einer der zentralen Punkte der Asse-2-Problematik. Das Bundesamt für Strahlenschutz

Herzlich Willkommen auf der Webseite der ehemaligen A2B-Begleitgruppe.

Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.