Beteiligung der Bürger
Planfeststellungsverfahren Für die Stilllegung der Schachtanlage Asse 2 nach Atomrecht ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. An dessen Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss muss die gewählte Stilllegungsoption und die konkreten Maßnahmen genehmigen, die für die sichere Stilllegung notwendig sind. Das Umweltministerium des Landes Niedersachsen (NMU) prüft in dem Planfeststellungsverfahren als Genehmigungsbehörde, ob der Plan zur Schließung des Endlagers alle […]